Wie bekomme ich einen Mietvertrag?
Bitte reiche alle geforderten Unterlagen per Mail ein. Wenn dein Wunschzimmer frei ist, bekommst du den Mietvertrag zugeschickt. Falls das gewünschte Zimmer nicht mehr frei ist, bieten wir dir je nach Verfügbarkeit eine Alternative an.
Wie lange muss ich mieten?
Nach der Mindestmietzeit von einem Jahr kann immer ohne Angabe von Gründen zum 31.03. und 30.09. mit gesetzlicher Kündigungsfrist gekündigt werden. Wir hoffen jedoch, dass du dich so wohl fühlst und bis zum Ende deines Studiums im C3 wohnen möchtest.
Wie hoch ist die Kaution? Wie zahle ich die Kaution? Wird sie verzinst?
Die Kaution beträgt 1.000 € je Zimmer. Sie muss spätestens eine Woche vor Schlüsselübergabe auf das im Mietvertrag angegebene Konto überwiesen werden. Die Kaution wird getrennt, insolvenzsicher auf einem separaten Konto angelegt und verzinst.
Wann kann ich mein Apartment beziehen?
Einen Termin für die Wohnungs- und Schlüsselübergabe vereinbarst du per Mail mit der Hausverwaltung. Voraussetzung für die Übergabe ist, dass der unterschriebene Mietvertrag und die Kaution eingegangen sind. Plane am Übergabetag ca. 20 Minuten für Formalitäten und eine kurze Einweisung ein.
Kann ich mein Zimmer untervermieten?
Eine Untervermietung ist nach vorheriger Abstimmung mit der Hausverwaltung möglich. Die Bearbeitungsgebühr beträgt je nach Aufwand maximal 100 €. Im Gegensatz zu vielen anderen Wohnanlagen verzichten wir dafür auf eine Gebühr beim Einzug.
Weshalb ist das Gebäude mit einer Videoüberwachung und einer Schließanlage mit Transpondern ausgestattet?
Die Videoaufnahmen dienen der Sicherheit der Bewohner und der Überwachung der Brandschutzauflagen. Die Transponder haben den Vorteil, dass bei Verlust des Transponders im Gegensatz zum Schlüsselverlust nicht die gesamte Schließanlage getauscht werden muss. Dies vermeidet sehr hohe Kosten für den Verursacher. Sämtliche aufgezeichnete Daten werden nur kurzfristig gespeichert und nicht an Dritte übermittelt.
Was muss ich beim Auszug beachten?
Damit sich möglichst viele Mieter in den Apartments wohlfühlen, dürfen keine Veränderungen an den Möbeln, Wänden, Decken, Böden und Fenstern vorgenommen werden. Im Gegenzug müssen beim Auszug keine Schönheitsreparaturen, wie z.B. streichen, erbracht werden.